Tätigkeitsbereiche

Immobilien

Erwerb und Veräußerung einer Immobilie haben für den Erwerber und für den Veräußerer regelmäßig wirtschaftlich große Bedeutung. Damit in diesem Prozess alles einen geordneten Verlauf nimmt und unnötige Risiken vermieden werden, ist die Einbeziehung eines Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Notar schützt dabei sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber, indem er im Vorfeld des Vertragsschlusses mit den Beteiligten deren jeweilige Vorstellungen bespricht, auf dieser Grundlage einen sachgerechten Vertrag erarbeitet und dessen Durchführung betreut.


Als Notar bin ich auch verantwortlich für die Vertragsgestaltung bei der Ausweisung von Neubaugebieten und Bauträgerprojekten, der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und Erbbaurechten.

Erben & Vererben

Durch Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erben soll. Durch die Mitwirkung eines Notars wird gewährleistet, dass Ihr letzter Wille juristisch klar und eindeutig formuliert ist, nach Ihrem Ableben zuverlässig aufgefunden wird und umgesetzt werden kann. Notarielle Testamente und Erbverträge erleichtern außerdem die Nachlassabwicklung.

Auch wenn Sie beabsichtigen, Schenkungen in vorweggenommer Erbfolge vorzunehmen, sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder der Beantragung eines Erbscheins stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ehe & Familie

Verheiratete können durch einen Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung ihre Vermögensverhältnisse mit Blick auf eine mögliche Scheidung regeln, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Zahlung von Unterhalt oder der Teilung von Renten- und sonstigen Versorgungsanwartschaften. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Auch wenn die Scheidung schon unmittelbar bevorsteht, können in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung, z.B. die Aufteilung des Hausrats und der ehelichen Wohnung, außergerichtlich geregelt werden.

Darüber hinaus berate ich Sie in anderen familienrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Adoptionen, Sorgerechtserklärungen oder Vaterschaftsanerkennungen.

Vorsorge & Betreuung

Nicht nur ältere Menschen können zum Betreuungsfall werden. Auch junge, mitten im Berufsleben stehende Menschen können durch schwere Krankheit oder Unfall unerwartet vor die Herausforderung gestellt werden, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung lässt sich für solche Fälle durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden. Die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist dabei wegen des erhöhten Beweiswerts der Urkunde im Rechtsverkehr und der mit der Beurkundung verbundenen rechtlichen Beratung durch den Notar zu empfehlen.

Auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung, mit der Sie Ihre Vorstellungen zum menschenwürdigen Sterben zum Ausdruck bringen können, berate ich Sie gerne.

Unternehmen

Als Notar berate und beurkunde ich in sämtlichen notariellen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Dies beinhaltet die Beratung bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform, die Beurkundung der Gesellschaftsverträge und Satzungen und die Begleitung des Gründungsvorgangs bis zur Eintragung in das Handelsregister. Ich stehe Ihnen auch bei der Protokollierung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, bei Geschäftsführerbestellungen und Satzungsänderungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen und Unternehmen, sowie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen und umwandlungsrechtlichen Vorgängen zur Seite. Auf Wunsch arbeite ich dabei auch gerne und vertrauensvoll mit Ihren rechtsanwaltlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern zusammen. Hierbei kann ich auf meine früheren Erfahrungen als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht zurückgreifen.


Handelsregisteranmeldungen erfolgen grundsätzlich über den Notar.


Im Zusammenhang mit der Gestaltung und Durchführung von Unternehmensnachfolgen sowie der Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit oder des Todes des Unternehmers stehe ich Ihnen als rechtlicher Ansprechpartner mit besonderer Expertise im Erbrecht und im Betreuungsrecht zur Verfügung.